
VBMI - Verband deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht e.V.
Eckernförder Str. 31524119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991615
Telefax: 0431-97991617
E-Mail: info@vbmi-anwaltsverband.de
Web: https://www.vbmi-anwaltsverband.de
Presseerklärungen
-
WEG § 28 Abs. 3
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des […]
-
WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2
a) Der Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum haftet für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage, auch wenn deren Erhebung vor dem Eigentumswechsel beschlossen wurde (Fortführung von Senat, Beschluss vom […]
-
WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2
a) Der Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum haftet für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage, auch wenn deren Erhebung vor dem Eigentumswechsel beschlossen wurde (Fortführung von Senat, Beschluss vom […]
-
BGB § 242 D; WEG § 15 Abs. 3
a) Wird durch eine Störung des Eigentums ein neuer Unterlassungsanspruch ausgelöst, ist für den Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne in der Regel auf den Zeitpunkt der […]
-
-
-
-
-
-