Aufgaben und Ziele

Bau-, Miet- und Immobilienrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland rund 40 Millionen deutsche Haushalte. Davon leben 43 Prozent der deutschen Bevölkerung in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben, während 57 Prozent zur Miete wohnen.

Allein im Mietrecht streiten sich alljährlich Mieter und Vermieter in rd. 250.000 Fällen vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland.

Gleichwohl wurden die Interessen der auf Bau-, Miet- und Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland bisher von keinem eigenständigen Verband „in einer Hand“ gesammelt ausschließlich vertreten.

In dieser Erkenntnis wurde im August 2017 der VBMI – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE für Bau-, Miet- und Immobilienrecht e. V. gegründet.

Hierbei verfolgt der Verband in erster Linie zwei Zielsetzungen:

  • die Bevölkerung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorträge näher über die Vorschriften des Bau-, Miet- und Immobilienrechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu informieren, sowie

  • eine kompetente und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Bau-, Miet- und Immobilienrechts von Beratungssuchenden durch konsequente Fort- und Weiterbildung unserer  Mitglieder sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund gelten für die Aufnahme von Rechtsanwälten-/innen als Mitglied in unseren Verband auch folgende „Mindestvoraussetzungen“:

  • Tätigkeitsschwerpunkt im Baurecht, Mietrecht und / oder Immobilienrecht
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung als zugelassener Anwalt/ -in
  • Fachanwaltschaft Bau- und Architektenrecht bzw. Miet- und WEG-Recht erwünscht, jedoch nicht Bedingung

Zur Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder wurden folgende Fachausschüsse eingerichtet:

  • Fachausschuss I: Privates Baurecht
  • Fachausschuss II: Öffentliches Baurecht
  • Fachausschuss III: Privates Mietrecht
  • Fachausschuss IV: Gewerbliches Mietrecht
  • Fachausschuss V: Architektenrecht
  • Fachausschuss VI: Wohnungseigentumsrecht
  • Fachausschuss VII: Umwelt-, Vergabe- und Planungsrecht
  • Fachausschuss VIII: Immobilienrecht (Vertragsgestaltung, Finanzierungen usw.)