BGH, Beschluss vom 25.10.2018, AZ V ZR 221/17

Ausgabe: 9-12/2018Miet- und WEG-RECHT

Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.

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