BGH, Beschluss vom 18.03.2020, AZ V ZR 9/19

Ausgabe: 1-3/2020Miet- und WEG-RECHT

WEG § 16 Abs. 3; HeizkostenV § 7 Abs. 1 Satz 3

§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV ist auch im Wohnungseigentumsrecht auf überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung nicht analog anwendbar (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. März 2017 -VIIIZR 5/16, ZMR 2017, 462).

WEG §16 Abs.3; HeizkostenV §9a

In den Fällen der sog. Rohrwärmeabgabe kann eine Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs auch dann nicht nach § 9a Abs. 1 und 2 HeizkostenV erfolgen, wenn von den elektronischen Heizkostenverteilern infolge der Rohrwärmeverluste weniger als 20 % der abgegebenen Wärmemengen erfasst wird.

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