BGH, Beschluss vom 11.11.2019, AZ VIII ZR 340/18

Ausgabe: 10-12/2019Miet- und WEG-RECHT

Ein 20Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ungeeignet. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam.

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