BGH, Beschluss vom 19.12.2023, AZ V ZR 43/23

Ausgabe: 12/2023 – 01/2024Immobilienrecht/Nachbarrecht

BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 aF

Wird ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, ist dies regelmäßig nicht nur ein bloßes Symptom für einen Sachmangel; vielmehr begründet bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Sachmangel.

BGB § 444

Klärt der Verkäufer eines Hausgrundstückes den Käufer nicht über Wassereintritte durch ein Terrassendach auf, handelt er arglistig, auch wenn er deren Ursache(n) nicht oder nur teilweise kennt.

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