BGH, Beschluss vom 09.12.2025, AZ V ZR 190/24

Ausgabe: 10 – 12 / 2025Miet- und WEG-RECHT

Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf anerkannte oder rechtskräftig zuerkannte Ansprüche gestützt wird (hier: Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung).

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…